Möbelspedition Harburg

Umzugsfirmen Finanzierungen / Förderungen durch das Arbeitsamt oder Sozialamt

Krosanke Umzüge vom Amt finanziert

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Kostenübernahmen für Umzüge

umzug_Finanzierung

Arbeitssuchende wissen oft nicht, dass Umzugskosten vom Arbeitsamt unter gewissen Umständen übernommen werden. Sozialhilfe-Empfänger haben auch Anspruch auf einen Umzug und können die finanzielle Förderung beim Sozialamt beantragen. Doch sollten die Arbeitssuchenden / Sozialhilfeempfänger vor der Umzugsplanung den Antrag auf Übernahme der Kosten beantragen, um etwaigen Ablehnungen zuvor zu kommen, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie zum Besipiel erhebliche Mängel, die der Vermieter nicht beseitigt, die die Gesundheit negativ beeinflussen können. Das Arbeitsamt oder Sozialamt muss den Umzug auch bezahlen, wenn es den Umzug selbst fordert. Das kann passsieren, wenn der Leistungsempfänger in einer zu großen Wohnung lebt. Das Arbeitsamt oder Sozialamt wird dann auf den Umzug in eine kleinere Wohnung bestehen, oder entsprechende Gelder kürzen. Das Arbeitsamt oder Sozialamt muss dann auch alle durch den Umzug anfallenden Kosten übernehmen.

Wenn eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildungsstätte einen Umzug erforderlich macht, wird das Arbeitsamt den Umzug bezahlen, wobei für das Arbeitsamt eine tägliche Gesamtfahrtzeit von 2,5 Stunden zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause als zumutbar gilt. Alles was darüber hinaus geht, gilt als Umzugsgrund, der dann auch vom Arbeitsamt finanziert wird, auch wenn die Arbeitsstätte einen Auslandsumzug erfordert, wobei der maximale Zuschuss 4500,- Euro beträgt.

Früher wurde zuerst geprüft, ob der Leistungsempfänger selbst in der Lage ist diesen Umzug zu bezahlen. Heute hat jeder Leistungsempfänger unabhängig seiner finanziellen Situation Anspruch auf die Kostenübernahme des Umzugs.

Wenn die Kostenübernahme des Umzugs durch die Möbelspedition Krosanke bewilligt ist, bekommen Sie von uns eine Direktabrechnung für das Sozialamt oder Arbeitsamt. Die Direktabrechnung wird benötigt, damit Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen und gehört zu einer unserer Umzug - Serviceleistungen.

Für weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/ die Adressen aller wichtigen Ämter in Hamburg und Umgebung.

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Hinweis

Bei der Beförderung und Lagerung von Umzugsgut arbeiten wir ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen und den zugehörigen Haftungsinformationen. Bei der Einlagerung von Umzugsgut von Nichtverbrauchern finden die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) Anwendung. In allen übrigen Fällen arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – (ADSp 2017) und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, Stand März 2006. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen (in Ziffer 23) hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regel-haftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

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