Möbelspedition Harburg

Lagerräume in Hamburg – Lagerhaus Willi Devers bietet Material-und Möbellagerung in Hamburg

Lagerräume

Titelbild: Philosophie

Lagerräume Hamburg – Einlagern ihrer Büromöbel

Flächen intelligenter ausnutzen

Haben Sie nicht ausreichend Lagerraum in Ihrem Unternehmen zur Verfügung? Das Archiv in den Diensträumen platzt aus allen Nähten? Willi Devers löst Ihre Platzprobleme ordnungsgemäß und sicher. Wir bieten Ihnen kurzfristige Zwischenlager, günstige Containerlagerung oder bei Bedarf sogar Langzeiteinlagerung. Aktenlagerung mit System durch die Möbelspedition Willi Devers.

Titelbild: Kompetenz

Lagerräume Hamburg – Für mehr Platz im büro

Unser Möbellager kann Ihre Platzprobleme im Büro und Lager lösen

Auf 5000m² Lagerfläche bieten wir Ihnen verschiedene Lagermöglichkeiten an. In unserem Möbellagern sind sowohl kurzfristige als auch langfristige Einlagerungen möglich, bei uns finden Sie günstigen Lagerraum zu fairen Konditionen. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Besichtigungstermin mit uns. Möbeleinlagerung in Hamburg mit Willi Devers.

Titelbild: Historie

Lagerräume Hamburg – Preiswerte Lagerboxen

Lagerflächen einfach, preiswert und sofort mieten

Gewerbetreibende geraten hin und wieder in die Lage, dass sie Platzprobleme bekommen und daher mehr Lagerfläche benötigen. Wenn eine räumliche Erweiterung Ihres Betriebes nicht möglich oder einfach unrentabel ist, ist die temporäre oder langfristige Einlagerung in einem externen Lager die beste Lösung. Gerne machen wir auch z.B. die Erfassung bzw. Inventarisierung Ihrer überschüssigen Büromöbel oder übernehmen Ihre Aktenlagerung.

Impressum

Kontakt

Hinweis

Bei der Beförderung und Lagerung von Umzugsgut arbeiten wir ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen und den zugehörigen Haftungsinformationen. Bei der Einlagerung von Umzugsgut von Nichtverbrauchern finden die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) Anwendung. In allen übrigen Fällen arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – (ADSp 2017) und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, Stand März 2006. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen (in Ziffer 23) hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regel-haftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

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